trauung faq

Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst der Gemeinde anlässlich einer Eheschließung. Sie hören Gottes Wort zur Ehe, bekennen sich zu einer christlichen Eheführung und empfangen Gottes Segen. Die Gemeinde betet mit Ihnen und für Sie.

Zunächst ist das Pfarramt, in dessen Bezirk Sie wohnen, für Sie zuständig. Hier können Sie einen Termin vereinbaren und erste Fragen stellen. In der Regel stellt es kein Problem dar, wenn Paare eine(n) Geistliche(n) ihrer Wahl für den Tarugottesdienst hinzuziehen. Es muss sich um eine(n) ordinierte(n) Geistliche(n) handeln.

In jedem Fall findet einem angemessenen Zeitraum vor dem Trautermin ein Traugespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer statt, das dem Kennenlernen dient und in dem alle organisatorischen und inhaltlichen Fragen besporchen werden.

Zunächst steht Ihnen die Kirche Ihrer Kirchengemeinde zur Verfügung. In der Regel sind die Pfarrerinnen und Pfarrer aber auch bereit, im Umkreis des Kirchenbezirks in eine von Ihnen ausgesuchte Kirche oder Kapelle zu kommen.

Grundsätzlich stehen die Kirchen allen Paaren offen, die eine kirchliche Trauung wünschen. Voraussetzung ist, dass Bräutigam und/oder Braut der evangelischen Kirche angehören. Bei auswärtigen Paaren ist als Nachweis der Kirchenzugehörigkeit und zur Rückmeldung der erfolgten Trauung eine „Abmeldung zur Trauung“ erforderlich, die das Heimatpfarramt (das zuständige Pfarramt des Wohnortes) ausstellt.

Gerne können auswärtige Paare „ihren“ Pfarrer / „ihre“ Pfarrerin mitbringen. Es muss sich um eine(n) ordinierte(n) Geistliche(n) handeln.

Grundsätzlich an jedem Wochentag und auch am Sonntag im Gottesdienst. Wichtig ist eine frühzeitige Anmeldung im zuständigen Pfarramt.

Trauung gehört ein vorbereitendes Gespräch mit beiden Ehepartnern. Es dient einerseits dem gegenseitigen Kennenlernen. Andererseits geht es dabei um Sinn und Verlauf des Gottesdienstes, aber auch um Organisatorisches. Darüber hinaus finden Sie hier auch eine Gelegenheit zum seelsorgerlichen Gespräch.

Für den Dienst der Geistlichen in Ihrer Kirchengemeinde bezahlen Sie Ihre Kirchensteuer. Wie in jedem Gottesdienst, so wird auch im Traugottesdienst ein Opfer erbeten. Die Kosten für die Organistin oder den Organisten, die Kirchendienerin oder den Kirchendiener sowie etwaig anfallende Kosten für auswärtige Paare erfragen Sie beim zuständigen Pfarramt.

Ja. Viele Paare wünschen sich die Beteiligung beider Kirchen an ihrer Trauung. Die gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung ist darum sowohl in einer evangelischen Kirche unter der Beteiligung des katholischen Pfarrers möglich als auch in einer katholischen Kirche unter Beteiligung der evangelischen Pfarrerin bzw. des evangelischen Pfarrers.

Trauungen konfessionsverschiedener Paare erfolgen in der Regel nach der Ordnung der Kirche, in der nach der Entscheidung des Brautpaares die kirchliche Trauung stattfindet. Die Ordnung der kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Paare „Gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung” erhalten Sie bei Ihrem Pfarramt.

Vergessen Sie nicht, dass bei der gemeinsamen Feier der kirchlichen Trauung zwei Pfarrämter für Sie zuständig sind. Darum sollten Sie rechtzeitig mit beiden ein Gespräch vereinbaren, bei dem die rechtliche Seite, der Ablauf und die Gestaltung besprochen werden.

Falls bei der Trauung in der evangelischen Kirche kein katholischer Geistlichr mitwirkt, hat der katholische Ehepartner die Möglichkeit, bei seinem zuständigen katholischen Pfarramt "Dispens", dh. Befreiung von der römisch-katholischen Formpflicht für Trauungen zu beantragen.

Ja. Nach der Ordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ist auch die Trauung eines Gemeindemitglieds mit einer Nichtchristin bzw. einem Nichtchristen möglich. Voraussetzung dafür ist ein intensives Gespräch mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer, in dem unter anderem deutlich werden muss, dass das Ehepaar gewillt ist, eine monogame Ehe auf Lebenszeit zu führen und die evangelische Ehepartnerin bzw. der evangelische Ehepartner in der Ausübung des Glaubens nicht behindert wird.

Eine evangelische Trauung findet, wie auch mittlerweile die bürgerliche Trauung, ohne Trauzeugen statt. Ungeachtet dessen ist es eine schöne Geste, wenn das Brautpaar persönliche Trauzeugen benennt, die sich beispielsweise durch Lesungen und Fürbittgebet am Traugottesdienst beteiligen.

Bei der gemeinsamen Feier der kirchlichen Trauung in einer katholischen Kirche sollten Trauzeugen dabei sein und – wie es die katholische Ordnung verlangt – nach der Feier ihre Unterschrift leisten.

In Ihrem Traugottesdienst kann auch die Taufe Ihres Kindes stattfinden. Was bei einer Taufe zu beachten ist, können Sie zur ersten Orientierung hier nachlesen. Weitere Fragen, z.B. ob Sie Ihr Kind vor oder nach der Trauung taufen lassen, besprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin bzw. Ihrem Pfarrer.

Der Traugottesdienst kann mit der Feier des heiligen Abendmahls verbunden werden. Die Einladung dazu gilt der ganzen versammelten Gemeinde.

Die kirchliche Trauung orientiert sich in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) an folgender Ordnung:

Eröffnung und Anrufung:

1. Orgelvorspiel
2. Lied der Gemeinde
3. Eingangsvotum
4. Biblisches Eingangswort  (auch Psalm im Wechsel)
5. Eingangsgebet
6. Lied der Gemeinde (oder Chor)

Verkündigung und Bekenntnis:

7. Text und Predigt
8. Lied der Gemeinde
9. Schriftworte zur Ehe

Trauung:

10. Traufrage
11. Antwort der Eheleute
12. Segnung
13. Ringwechsel
14. Lied der Gemeinde
15. Fürbittengebet
16. Vaterunser

Sendung und Segen:

17. Lied der Gemeinde (oder Chor)
18. Überreichung der Traubibel
19. Segen
20. Orgelnachspiel