FAQ Taufe
16. Gibt es eine ökumenische Taufe?
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Allerdings erkennen die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen die Taufe gegenseitig an. Die Taufe ist daher einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession nicht wiederholt.
15. Kann ich mich auch als Erwachsener taufen lassen?
Das können Sie. Voraussetzung ist allein Ihr Wunsch, getauft zu werden. Der Taufe geht ein intensives Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin voraus. Eine „Prüfung“ gibt es nicht.
14. Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig kirchlich heiraten?
Das können Sie. Von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern wird ein solcher Gottesdienst „Traufe“ (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt.
13. Wie soll der Täufling während der Taufe gekleidet sein?
So bequem und dabei so festlich, wie Sie mögen. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.
12. Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Grundsätzlich entscheidet die einzelne Gemeinde und die jeweils tätigen Geistlichen, ob fotografiert werden kann.
Bewährt hat sich die Regelung, dass, wenn Fotos gemacht werden sollen, lediglich 1 Person damit beauftragt wird, dies unauffällig (ohne viele Herumlaufen und ohne Blitzlicht) zu tun. Sie können jedoch nach dem Gottesdienst so viele Fotos machen, wie Sie wollen. Pfarrer und Pfarrerin stehen Ihnen dann gerne zur Verfügung.
Bitte bedenken Sie, dass es der einmalige Moment der Taufe wert ist, dass man ihn unmittelbar erlebt und nicht durch das Display einer Kamera.
11. Benötigen wir eine Taufkerze?
Von Ihrer Gemeinde erhalten Sie eine schlichte Taufkerze (ohne Namen des Täuflings). Gerne können Sie eine selbstgestaltete Taufkerze mitbringen.
10. Wie können wir die Taufe mitgestalten?
Eltern, Paten, Verwandte oder Freunde können biblische Lesungen übernehmen oder ein Gebet oder Segenswünsche für den Täufling sprechen. Auch Beiträge in musikalischer Form sind möglich. Außerdem ist es schön, wenn die Eltern für Ihr Kind einen biblischen Taufspruch auswählen. All dies kann im Taufgespräch abgeklärt werden.
Gerne können Sie in Absprache mit den vor Ort tätigen Verantwortlichen für besonderen Schmuck sorgen.
9. Kann ich jemanden vom Patenamt entbinden?
In der Ev. Kirche der Pfalz ist die Streichung eines Paten / einer Patin im Kirchenbuch nicht vorgesehen. Gegebenenfalls ist die Ergänzung des Taufbuches um einen weiteren Paten / eine weitere Patin möglich. Fragen Sie im Pfarramt nach! Suchen Sie das Gespräch mit Patin / Paten, um einen möglichen Konflikt gemeinsam zu klären. Sie können den Gemeindepfarrer oder die Gemeindepfarrerin zu einem klärenden Gespräch dazu bitten.
8. Was hat ein Pate / eine Patin zu tun?
Patinnen und Paten bei der Kindertaufe
- sind Zeugen der Taufe,
- sagen stellvertretend für den Täufling „Ja“ zur Taufe,
- versprechen, Sorge zu tragen, dass der Täufling im christlichen Glauben erzogen wird.
Patinnen und Paten sind nicht
- Sorgeberechtigte im Falle, dass den Eltern etwas zustößt.
In der evangelischen Kirche endet das Patenamt formal nach der Konfirmation. In der katholischen Kirche endet die Patenschaft nicht.
7. Wer kann Pate oder Patin werden?
Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören, können das Patenamt übernehmen. Evangelische Christen müssen konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sein. Konfessionslose oder Andersgläubige können das Patenamt nicht übernehmen.
Unsere Landeskirche hat die Regelung, dass mindestens ein Pate / eine Patin evangelisch sein soll. Dazu benötigen wir im Falle, dass Patin / Pate nicht in der Gemeinde wohnen, eine Bescheinigung, dass der Pate / die Patin berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Diese können Sie beim zuständigen Pfarramt bekommen.