Zunächst steht Ihnen die Kirche Ihrer Kirchengemeinde zur Verfügung. In der Regel sind die Pfarrerinnen und Pfarrer aber auch bereit, im Umkreis des Kirchenbezirks in eine von Ihnen ausgesuchte Kirche oder Kapelle zu kommen.

Grundsätzlich stehen die Kirchen allen Paaren offen, die eine kirchliche Trauung wünschen. Voraussetzung ist, dass Bräutigam und/oder Braut der evangelischen Kirche angehören. Bei auswärtigen Paaren ist als Nachweis der Kirchenzugehörigkeit und zur Rückmeldung der erfolgten Trauung eine „Abmeldung zur Trauung“ erforderlich, die das Heimatpfarramt (das zuständige Pfarramt des Wohnortes) ausstellt.

Gerne können auswärtige Paare „ihren“ Pfarrer / „ihre“ Pfarrerin mitbringen. Es muss sich um eine(n) ordinierte(n) Geistliche(n) handeln.