Für den Dienst der Geistlichen in Ihrer Kirchengemeinde bezahlen Sie Ihre Kirchensteuer. Wie in jedem Gottesdienst, so wird auch im Traugottesdienst ein Opfer erbeten. Die Kosten für die Organistin oder den Organisten, die Kirchendienerin oder den Kirchendiener sowie etwaig anfallende Kosten für auswärtige Paare erfragen Sie beim zuständigen Pfarramt.