Ja. Viele Paare wünschen sich die Beteiligung beider Kirchen an ihrer Trauung. Die gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung ist darum sowohl in einer evangelischen Kirche unter der Beteiligung des katholischen Pfarrers möglich als auch in einer katholischen Kirche unter Beteiligung der evangelischen Pfarrerin bzw. des evangelischen Pfarrers.

Trauungen konfessionsverschiedener Paare erfolgen in der Regel nach der Ordnung der Kirche, in der nach der Entscheidung des Brautpaares die kirchliche Trauung stattfindet. Die Ordnung der kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Paare „Gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung” erhalten Sie bei Ihrem Pfarramt.

Vergessen Sie nicht, dass bei der gemeinsamen Feier der kirchlichen Trauung zwei Pfarrämter für Sie zuständig sind. Darum sollten Sie rechtzeitig mit beiden ein Gespräch vereinbaren, bei dem die rechtliche Seite, der Ablauf und die Gestaltung besprochen werden.

Falls bei der Trauung in der evangelischen Kirche kein katholischer Geistlichr mitwirkt, hat der katholische Ehepartner die Möglichkeit, bei seinem zuständigen katholischen Pfarramt "Dispens", dh. Befreiung von der römisch-katholischen Formpflicht für Trauungen zu beantragen.