Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit erklärt, dass er auf seine Pflichten und auf seine Rechte innerhalb der Gemeinde verzichtet. Dies schließt auch den bewussten Verzicht auf eine kirchliche Bestattung ein. Dieser Wunsch sollte respektiert werden.

Wenn Sie als Angehörige Trost und kirchlichen Beistand suchen, können Sie sich selbstverständlich gern an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer wenden. In besonderen Fällen kann aus seelsorgerlichen Gründen dennoch eine kirchliche Trauerfeier stattfinden. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber.