Selbstverständlich wird jeder Mensch, der Mitglied der Kirche ist, mit einer Trauerfeier verabschiedet und auf dem Friedhof beigesetzt. Die kirchliche Lehre lehnt zwar aufgrund des 5. Gebotes: „Du sollst nicht töten!“ den Suizid ab. Aber sie verweigert weder dem Verstorbenen die kirchliche Bestattung noch den Angehörigen die notwendige seelsorgerliche Begleitung.